Pro und Kontra
Die Nutzung von Regenwasser im Haushalt wird oft als Beitrag zur Ressourcenschonung propagiert. Eine ökologisch begründete Notwendigkeit zum Ersatz von Trinkwasser durch Regenwasser im häuslichen Bereich besteht grundsätzlich im Wasserüberschussgebiet Bayern nicht.
Eine größere Verbreitung von Regenwassernutzungsanlagen kann sogar zu negativen Effekten führen: Die Netze der öffentlichen Wasserversorgung müssen auf einen bestimmten Kundenbedarf hin ausgelegt werden. Außerdem müssen die Leitungen groß genug dimensioniert sein, um einen plötzlich auftretenden Löchwasser- oder Spitzenbedarf abdecken zu können.
Aus Gründen der Hygiene muss ein ständiger Durchfluss im Trinkwassernetz gewährleistet werden – schließlich ist Trinkwasser ein Lebensmittel. Eine hohe Zahl von Regen- oder Brauchwasseranlagen führt zu ungenügenden oder ungleichmäßigen Durchströmungen der Leitungen und damit zu hygienischen Risiken. Aufgefangenes Regenwasser unterscheidet sich in seiner Qualität deutlich von Trinkwasser aus der öffentlichen Versorgung. Dies gilt vor allem für die mikrobiologischen Belastungen, aber auch für chemische Stoffe. Für den menschlichen Genuss ist Regenwasser also grundsätzlich tabu.
Sinnvoll ist eine Verwendung in der Gartenbewässerung (Regentonne). Die Trinkwasserverordnung verlangt eine gewisse Trinkwassergüte für Wasser für den menschlichen Gebrauch. Wäsche und alles, was regelmäßig mit dem Körper in Berührung kommt, sollte grundsätzlich nur mit Trinkwasser gereinigt werden. Bau und Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen stellen hohe Anforderungen an den Betreiber. Dem Gesundheitsamt sind bestehende Anlagen unverzüglich und neu errichtete Anlagen bei Inbetriebnahme anzuzeigen. Dies betrifft Regenwassernutzungs- oder sonstige Brauchwasseranlagen, die zusätzlich zu der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Haushalt installiert werden.
Regenwassernutzungsanlagen sind sogenannte Nicht-Trinkwasseranlagen. Sie dürfen mit dem Trinkwassernetz der öffentlichen Versorgung nicht fest verbunden werden. Negative Effekte auf das öffentliche Trinkwassernetz sind unter allen Umständen zu vermeiden! Die Installation von Regenwassernutzungsanlagen sollte grundsätzlich durch einen Fachbetrieb des Installateurhandwerks erfolgen. Die Anlage ist vor Inbetriebnahme nach § 3 Absatz 2 der „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVB WasserV) dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen anzuzeigen. Das Wasserversorgungsunternehmen hat das Recht, sich zum Schutz der allgemeinen Versorgung vom ordnungsgemäßen Einbau einer Nicht-Trinkwasseranlage zu überzeugen.
Die Wasserversorgungsunternehmen und das Gesundheitsamt beraten Interessierte in wichtigen technischen und hygienischen Fragen. Weitere Informationen erhalten Sie in dem nachfolgenden Merkblatt: