Für eine Spartenauskunftstellen Sie bitte eine schriftliche Anfrage an info@wzv-paunzhausen.de. Wir benötigen die folgenden Angaben zur geplanten Baumaßnahme:
- Adresse oder Flurnummer & Gemarkung
- Voraussichtlicher Beginn der Maßnahme
- Art der Baumaßnahme
- Verwendungszweck
Bei allen Bauarbeiten auf öffentlichen und privaten Grundstücken muss damit gerechnet werden, dass im Boden Ver- und Entsorgungsleitungen (Stromkabel, Gasleitungen, Wasserleitungen, Abwasserleitungen / -kanäle, Telekommunikations- bzw. Fernmeldekabel u. a.) verlegt sind.
Bauunternehmer bzw. die für die Grabarbeiten Verantwortlichen (auch Privatpersonen) müssen daher rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten eine Planauskunft bei den Versorgungsunternehmen einholen. Es muss sichergestellt werden, dass durch die Baumaßnahme bzw. Grabarbeiten eine Beschädigung der Ver- und Entsorgungsleitungen ausgeschlossen wird und die in den technischen Regelwerken vorgeschriebenen Schutzabstände eingehalten werden (siehe u. a. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“, DVGW-Arbeitsblatt GW 315, DIN 18300).
Versäumt ein Bauunternehmer bzw. der für die Grabarbeiten Verantwortliche diese Verpflichtung, so verletzt er schuldhaft die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht. Für die Erkundigungspflicht (Spartenauskunft) und die Bauarbeiten ist die Schutzanweisung für Wasserversorgungsanleitungen zu beachten und einzuhalten:
Schutzanweisung für Wasserversorgungsleitungen
Für Schäden haftet der Verursacher. Die Anwesenheit eines Beauftragten unseres Zweckverbandes auf einer Baustelle entbindet den Bauunternehmer / Bauherrn oder seinen Beauftragten nicht von der Verantwortung und Haftung für entstandene Schäden.
Im Bereich von Versorgungsanlagen ist so zu arbeiten, dass eine Gefährdung von Personen und Sachen ausgeschlossen wird sowie der Bestand und die Betriebssicherheit der Ver- und Entsorgungsleitungen bei und nach Ausführung der Arbeiten gewährleistet sind.