Information über Erstellung eines Wasseranschlusses
1. Wer beantragt den Hausanschluss?
Sobald Sie als Bauherr Ihren vom Landratsamt genehmigten Bauantrag für Neu-, Um- oder Ausbauten, die mit Trinkwasser versorgt werden sollen, erhalten haben, ist beim Wasserzweckverband der Antrag auf Anschluss bzw. Erweiterung der Wasserversorgung zu stellen.
Sie können sich das Formblatt HIER herunterladen oder rufen Sie an, dann senden wir es Ihnen gerne zu. Legen sie dem Antrag gleich eine Kopie des Lageplanes bei und beachten Sie, dass die Unterschrift des Grundstückeigentümers erforderlich ist, falls diese vom Hauseigentümer abweicht. Nur bei rechtzeitiger Antragstellung ist es dem Wasserzweckverband möglich, den Antrag zu prüfen und eine rechtzeitige Erstellung des Hausanschlusses durchzuführen.
2. Was umfasst den Hausanschluss?
Dies ist die Hausanschlussleitung von der Hauptleitung bis einschließlich Wasseruhr und deren beiden Absperrhähne. Nach Einbau des Wasserzählers ist darauf zu achten, dass genügend Platz bleibt, um diesen turnusgemäß auswechseln zu können.
3. Wer erstellt den Hausanschluss?
Der Hausanschluss wird vom Wasserzweckverband oder einer vom Zweckverband beauftragten Fachfirma ausgeführt. Den Rohrgraben dazu kann der Bauherr nach Rücksprache selbst fachgerecht vornehmen.
4. Wer legt die Leitungstrasse fest?
Wie und wo die Hausanschlussleitung von der Hauptleitung in das Gebäude verlegt wird, bestimmt der Wasserzweckverband, wobei die Wünsche des Bauherrn – soweit wie möglich – berücksichtigt werden.
5. Welche Kosten entstehen für den Hausanschluss?
Die Kosten dafür werden nach Arbeitszeit, Maschineneinsatz und Materialverbrauch berechnet und zwar nur im Bereich ab Grundstückgrenze bis einschließlich Wasseruhr.
Für Beschädigungen durch Fremdeinwirkung oder Rohrbrüche innerhalb der Grundstücksgrenze ist der jeweilige Anschlussnehmer verantwortlich und hat die vollen Reparaturkosten zu tragen.
6. Bauwasser
In vielen Fällen ist zur Durchführung der Baumaßnahme ein Bauwasseranschluss erforderlich. Dieser wird auch durch den Wasserzweckverband auf Ihre Kosten hergestellt. Für den Wasserverbrauch wird eine Pauschale erhoben.
7. Was gehört alles zur Hausinstallation?
Die Hausinstallation umfasst alle Leitungen- und Anlagenteile nach dem Wasserzähler bis zu den einzelnen Entnahmestellen.
8. Kann die Hausinstallation in Eigenregie durchgeführt werden?
Nein! Sie darf nur durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) gemäß DIN 1988 hergestellt und unterhalten werden, das nach den anerkannten Regeln der Technik arbeitet und die jeweiligen Vorschriften beachtet. Auf die Verwendung von Materialien und Geräte mit dem Zeichen einer anerkannten Prüfstelle ist zu achten, z. B. DIN-, DVGW- oder GS- Zeichen.
9. Welches Rohmaterial darf für die Hausinstallation verwendet werden?
Dies bleibt dem Bauherrn freigestellt, welches geprüfte Material verwendet wird.
10. Sind Druckminderer und Wasserfilter erforderlich?
Der Einbau eines Wasserfilters als erste Armatur nach der Zähleranlage ist in jedem Fall anzuraten, da die im Wasser mitgeführten Ablagerungen zurückgehalten werden, und somit eine Beschädigung der Hausinstallation vermieden wird. Die Wartung des Filters ist nach Herstellerangaben nachzukommen und in Ihrem Wartungsbuch zu vermerken.
Durch den Höhenunterschied des Versorgungsgebietes ist auch der Wasserdruck in den einzelnen Orten unterschiedlich, des weiteren können Druckschwankungen im Versorgungsnetz auftreten. Um den Druck in der Hausinstallation konstant zu halten, sollte ein Druckminderer nach dem Wasserfilter installiert sein und auf ca. 3–4 bar eingestellt sein. (niedriger Druck spart Wasser und somit ihren Geldbeutel).
11. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und dem Wasserzweckverband ist die rechtskräftige Wasserabgabesatzung, sowie Beitrags und Gebührensatzung zur WAS des Wasserzweckverbandes. Dies wird von Ihnen mit der Stellung des Antrages auf Wasseranschluss anerkannt. Diese für Sie zutreffende Rechtsgrundlage liegt in den Geschäftsräumen des Wasserzweckverbandes Paunzhausen zur Einsichtnahme auf oder können Sie HIER online einsehen.