Mit Verordnung des Landratsamtes Freising vom 25.04.2000, geändert am 25.06.2001, wurde in Paunzhausen das aus anliegender Übersichtskarte ersichtliche Schutzgebiet festgesetzt.
Das Schutzgebiet wurde zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung für den Bereich des Wasserzweckverbandes Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf ausgewiesen.
In dieser Verordnung ist die Nutzung der Grundstücke geregelt. Verbotene und nur beschränkt zulässige Handlungen sind festgesetzt.
Die Schutzgebietsverordnung liegt beim Wasserzweckverband zur Einsichtnahme aus oder kann hier eingesehen werden.
Zur Sicherung der Trinkwasserqualität im Wasserschutzgebiet wurden mit den Landwirten Bewirtschaftungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Vereinbarungen beinhalten Bewirtschaftungsauflagen, die dazu beitragen, die Gefahr des Nitrateintrages in Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion zu verringern.
Für die Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen leistet der Wasserzweckverband Ausgleichszahlungen an die betroffenen Landwirte.