Zuständigkeit
Der Brandschutz ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Durch Übertragung der Zuständigkeit für die zentrale Wasserversorgung an den Zweckverband haben unsere Mitgliedgemeinden grundsätzlich auch die Aufgabe der Löschwasserversorgung an den Zweckverband übergeben. Näheres ist in unserer Verbandssatzung geregelt.
Aufgabenumfang
Je nach Art und Maß der baulichen Anlagen kann sich ein unterschiedlicher Löschwasserbedarf ergeben. Für die Ermittlung der notwendigen Löschwassermenge empfiehlt das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration u. a. die Anwendung der technische Regel zur Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung – Arbeitsblatt W 405 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW). Das Arbeitsblatt W 405 unterscheidet beim Löschwasserbedarf zwischen
- Grundschutz – Brandschutz für Wohngebäude, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko und
- Objektschutz – über den Grundschutz hinausgehender, objektbezogener Brandschutz, z. B. für große Objekte mit erhöhtem Brandrisiko, Objekte mit erhöhtem Personenrisiko oder Einzelobjekte in Außenbereichen.
Der Zweckverband kann bei der Löschwasserbereitstellung aber aufgrund der örtlichen Verhältnisse im Einzelfall vor Probleme gestellt sein, die über den Rahmen der allgemeinen Versorgung mit Trinkwasser hinausgehen.
Löschwasserauskunft
Im Rahmen des Brandschutznachweises erteilen wir Ihnen gerne Auskunft über die Löschwassermenge, die aus dem öffentlichen Netz zur Verfügung gestellt werden kann und stellen Ihnen einen entsprechenden Hydrantenplan zur Verfügung.
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage per E-Mail an info@wzv-paunzhausen.de mit den folgenden Angaben bzw. Unterlagen:
- Lageplan
- Adresse des Objekts oder Flurnummer & Gemarkung
- benötigter Löschwasserbedarf in m³/h
- Hinweis auf gültigen Bebauungsplan, wenn vorhanden
- Angaben zur Feuerbeständigkeit der Umfassungen und der Bedachung des Gebäudes
Wir weisen daraufhin, dass es sich bei der Löschwasserauskunft um eine gebührenpflichtige Auskunft gemäß unserer Kostensatzung handelt. Die Gebühr bemisst sich je nach Umfang des enstandenen Aufwands.