Die wichtigsten Infos zu den Hintergründen des Projekts (FAQ):
Liegen dem Zweckverband diese Daten nicht schon vor?
Nur teilweise. Für die Altbestandsgebäude liegen dem Zweckverband keine Geschossflächendaten vor. Bei Gebäuden, die vor 1979 an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen wurden, wurden nämlich keine Geschossflächen erfasst. Erst von neueren Gebäuden liegen Geschossflächendaten vor. In diesen Fällen sollen die vorhandenen Daten nur noch mit den Eigentümern abgestimmt und ggf. aktualisiert werden.
Bitte beachten: Die Geschossfläche ist nicht mit der Wohnfläche (die man z.B. für die Grundsteuererklärung ermitteln musste) zu verwechseln. Bei der Geschossfläche geht es nach den Außenmaßen der Gebäude.
Wofür werden die Geschossflächen benötigt?
Die Geschossflächen werden für die regelmäßig durchzuführende Kalkulation der Beitragssätze benötigt. Nur bei einem vollständigen und aktuellen Datenbestand wird sichergestellt, dass der Investitionsaufwand des Zweckverbandes auch fair und gerecht auf alle Beitragspflichtigen verteilt wird. Zudem werden die Geschossflächen für die Festsetzung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) benötigt; diese werden nach der Grundstücks- und Geschossfläche berechnet. Beiträge sind einmalige Zahlungen, die Grundstückseigentümer bei Erschließung, Neubauten oder Erweiterungen leisten müssen. Der Zweckverband kann zur Finanzierung von Investitionen für Verbesserungen bzw. Erneuerungen der Infrastruktur grundsätzlich auch einen Beitrag von allen Eigentümern erheben.
Müssen wir dann mit einem Verbesserungs- bzw. Erneuerungsbeitrag für die Wasserversorgung rechnen?
Das steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Jedoch stehen dem Zweckverband viele Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur bevor, die für alle Abnehmer möglichst verträglich finanziert werden sollten. Mit einem einmaligen Beitrag aller Abnehmer hätte man zumindest die Möglichkeit, weitere starke Gebührenerhöhungen in Zukunft einzudämmen. Denn alternativ müsste der Zweckverband künftige Investitionen über langfristige Kredite finanzieren. Die anfallende Zinsbelastung würde die Gebühren auf Dauer nur noch weiter steigen lassen.
Welche Maßnahmen plant der Zweckverband?
Der Zweckverband wird die künftigen Maßnahmen möglichst planvoll und strukturiert angehen. So wurde im Jahr 2023 die Erstellung eines Sanierungs- und Strukturkonzepts in Auftrag gegeben, welches zu 70 % vom Freistaat Bayern gefördert wird. Als Ergebnis wird u.a. eine priorisierte Auflistung der erforderlichen Maßnahmen mit Kostenschätzung erwartet. Das Sanierungs- und Strukturkonzept wird voraussichtlich Mitte 2025 fertiggestellt. Erst dann kann abgeschätzt werden, wie hoch der künftige Investitionsaufwand sein wird. Auch wird dann erst eine Entscheidung getroffen werden können, ob Maßnahmen und in welcher Höhe diese über einen einmaligen Verbesserungs- bzw. Erneuerungsbeitrag finanziert werden. So soll die verträglichste Lösung für alle Abnehmer gefunden werden.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis für das Projekt und bitten höflichst um Ihre Mitarbeit und Unterstützung. Der Erhalt unserer Infrastruktur zum schonenden Umgang mit unserem Trinkwasser sollte es uns wert sein.